Die Wirtschaft würde ohne Sachverständige nicht funktionieren, das Rechtssystem wäre nicht leistungsfähig und viele Rechtsstreitigkeiten blieben unaufklärbar und unauflösbar.
Die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" darf nur derjenige tragen, der aufgrund entsprechender, gesetzlicher Bestimmungen auf seine persönliche und besonders fachliche Eignung umfangreich geprüft wurde. Seine Eignung muss er dauerhaft durch Fortbildungen nachweisen.
Dadurch genießt er beim Gesetzgeber eine hervorgehobene Stellung.
Bei Gericht wird er im Prozess zur Beantwortung von Beweißfragen herangezogen.
Der respektable Titel "Meister oder Techniker" genügt nicht den Anforderungen an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.Von ihm wird ein das Meisterwissen übersteigender Kenntnisstand erwartet.